Rn 1

Der MB ist lediglich eine Zahlungsaufforderung (692 I Nr 3). Sie kann als letzte Mahnung vor dem Erlass eines VB verstanden werden. Das Europäische Mahnverfahren kennt nur eine einzige Stufe. Aus dem EuZB findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf (§ 1093).

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