Rn 6

Wird die Revision auf eine Nichtzulassungsbeschwerde vom Revisionsgericht zugelassen (§ 544 VIII), beginnt die Frist zur Revisionsbegründung mit der Zustellung der Zulassungsentscheidung (§ 551 II 3 iVm § 544 VIII 3). Auch dann, wenn sich die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bereits durch eine hohe Begründungsdichte auszeichnet und in ihr bereits die für den Fall der Zulassung in Aussicht genommenen Anträge angekündigt werden, ist eine Revisionsbegründung, in der die Anträge gestellt werden und jedenfalls zur Begründung der Revision auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde Bezug genommen wird, nicht entbehrlich (BGH NJW 08, 588 [BGH 20.12.2007 - III ZR 27/06]; vgl § 544 Rn 26).

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