Rn 21

Auch die Rechtzeitigkeit der Zustellung ergibt sich aus dem für das Erstverfahren geltenden Prozessrecht. War die Frist des ausl Rechts unzureichend, und war dem Bekl deshalb eine Verteidigung nicht möglich, ist die Anerkennung zu versagen. Ob die Frist angemessen ist, ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls. Dabei ist dem Bekl ein höherer Zeitbedarf, etwa für die Beschaffung einer Übersetzung und eines beim Gericht zugelassenen Anwalts zuzugestehen, als bei rein innerstaatlichen Verfahren. Vereinzelt wird in Anlehnung an die Einlassungsfrist des § 274 III 1 eine Frist von zwei Wochen ab ordnungsgemäßer Zustellung als Untergrenze angesehen (BGH NJW 86, 2197; Musielak/Voit/Stadler § 328 Rz 18).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge