Rn 12

§ 29 I spricht von Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen. Nach allgM werden hiervon alle Klagen und Anträge erfasst, die Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis (s dazu Rn 4 f) zum Gegenstand haben (vgl Musielak/Voit/Heinrich Rz 9; St/J/Roth Rz 4 ff; ThoPu/Hüßtege Rz 1). Zum Prüfungsumfang s Rn 15.

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