Rn 10

Die Fristbestimmung oder Ablehnung ist nicht anfechtbar, allenfalls mit dem Rechtsmittel gegen das Endurteil (Naumbg 18.4.11 – 2 W 19/11 juris).

Das Gericht begeht eine Gehörsverletzung, wenn es über einen Antrag auf Schriftsatznachlass hinweggeht ohne Gründe anzuführen, die eine Ablehnung der Frist iSd § 283 rechtfertigen (BVerfG NJW 15, 1166 [BVerfG 10.12.2014 - 2 BvR 514/12]). In der Nichtgewährung eines Schriftsatznachlasses liegt keine Gehörsverletzung, wenn die Partei sich bei der Darlegung, was sie bei ausreichendem rechtlichen Gehör noch vorgetragen hätte, ausschließlich auf eine Wiederholung bereits in der mündlichen Verhandlung getätigter Ausführungen beschränkt (BFH/NV 11, 1717 [BFH 06.07.2011 - III S 4/11 (PKH)]) oder ihr bisheriger Sachvortrag nur noch substanziiert und belegt werden soll (BFH/NV 13, 569 [BFH 10.12.2012 - VI B 135/12]).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge