Rn 47

Die Berechnung der Fristen stellt die anspruchsvollste Aufgabe beim Fristenwesen dar. Die Berechnung komplizierter bzw in seiner Kanzlei nur selten vorkommender Fristen darf der Anwalt überhaupt nicht auf das Hilfspersonal zur selbstständigen Erledigung delegieren (BGH NJW 04, 350).

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