Rn 6

Ebenso wie der Vermögensgerichtsstand setzt auch § 23 S 1 Alt 2 eine Klage wegen ›vermögensrechtlicher Ansprüche‹ gegen ›eine Person, die im Inland keinen Wohnsitz hat‹, voraus, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zu beiden Tatbestandsmerkmalen verwiesen werden kann.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge