Rn 9

Solche müssen zum Wohnen organisiert sein, wie zB Altenheim, Kaserne, (psychiatrisches) Krankenhaus (BGH NJW 18, 2802 [BGH 11.07.2018 - XII ZB 138/18] Rz 6) oder Wohnheim. Sie können privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich betrieben werden. Der Zustellungsadressat muss dort wohnen (vgl Rn 3). Zustellungsempfänger ist der Leiter oder ein rechtsgeschäftlich bevollmächtigter Vertreter (§ 167 BGB). Die Vollmacht kann formlos erteilt sein; § 171 S 2 gilt hier nicht, allerdings kann der Zusteller in Zweifelsfällen einen Nachweis fordern (MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 27f).

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