Rn 53

Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die nicht dem LPartG unterfällt, haben keinen Unterhaltsanspruch, dementsprechend auch keinen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss. Auch der Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes gem § 1615l BGB sieht keinen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss vor.

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