Rn 47

Es verstößt nicht gegen § 1059 II 1d), wenn ein Richter von einer Partei zum Schiedsrichter bestellt wird, der nicht über eine Genehmigung nach § 40 I S 1 DRiG verfügt (BGH NJW-RR 16, 892 [BGH 10.03.2016 - I ZB 99/14] Rz 18 ff).

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