Rn 5

Es gelten die normalen Wirkungen eines Kfb. Der intendierte Beschleunigungseffekt setzt sich iRd Vollstreckung fort. Es bedarf keiner besonderen Vollstreckungsklausel, § 795a, und es ist keine Wartefrist zu beachten, § 798. Mit der förmlichen Zustellung der vollstreckbaren Titelausfertigung samt Kfb, nicht schon mit der formlosen Mitteilung, beginnt die Frist zur Einlegung der Erinnerung/Beschwerde. Trotz Verbindung – welche wieder gelöst werden kann (Rn 4) – bleiben die Titel rechtlich selbstständig, so dass sich die Rechtsmittel/Rechtsbehelfe und die Zwangsvollstreckung nach den jeweiligen Vorschriften richten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge