Rn 11

Es sind sowohl Mediationsverfahren möglich (§ 18 VSBG) wie auch Verfahren mit Schlichtungsvorschlägen (§ 19 VSBG) oder rein moderierende Verfahren. Dagegen sind Schiedsverfahren iS einer für beide Parteien verbindlichen Entscheidung nicht zulässig; auch nicht der Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit (BTDrs 18/5089, 54).

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