Rn 9

Die Legaldefinition findet sich in § 200 FamFG. Nach § 200 I FamFG sind Ehewohnungssachen Verfahren nach § 1361b BGB (Zuweisung der Ehewohnung bei Getrenntleben) und § 1568a BGB (Regelung der Nutzung der Ehewohnung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung). Haushaltssachen (früher Hausratssachen) sind gem § 200 II FamFG Verfahren nach § 1361a BGB (Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben) und nach § 1568b BGB (Regelung bezüglich der Haushaltsgegenstände für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung). Darunter fällt zB auch die Regelung bezüglich eines PKW, wenn er neben der beruflichen Nutzung zu Familienzwecken verwendet wird, insbesondere wenn es sich um das einzige Fahrzeug der Familie handelt (Frankf NJW 15, 2346 [OLG Frankfurt am Main 25.02.2015 - 2 UF 356/14]). Die hier früher anwendbare HausratsVO ist aufgehoben (Art 2 des G v 6.7.09, BGBl. I, 1696, 1698).

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