Rn 3

Die fachliche Eignung wird nicht durch besondere Fertigkeiten oder eine Ausbildung indiziert, sie folgt für das Gesetz aus der Tätigkeit im kaufmännischen Verkehr (Abs 1 Nr 3). Der Handelsrichter muss eingetragener Kaufmann sein (Ausn: § 110). Bei Handelsgesellschaften sind die persönlich haftenden Gesellschafter Kaufleute (BGHZ 45, 282, 285), es genügt die Eintragung der Gesellschaft. Vorstandsmitglieder sind ebenfalls qualifiziert. Bei Kommanditgesellschaften auf Aktien treten die persönlich haftenden Gesellschafter in die Stellung des Vorstands ein. In der Praxis eine große Gruppe stellen Geschäftsführer juristischer Personen und Prokuristen. Hier gibt das Handelsregister über den Status Auskunft (Celle WRP 18, 587 [OLG Celle 30.01.2018 - 13 U 106/17]). Bei Vorständen von Sparkassen und vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen sieht das Gesetz vom Erfordernis der Eintragung in das Handelsregister ab. Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern oder Geschäftsführern sind qualifiziert (vgl § 94 AktG, § 35 GenG, § 44 GmbHG; Berger-Delhey DRiZ 89, 248; aA Kissel/Mayer Rz 8f). Eine im Wege des Ermessens zu berücksichtigende Einschränkung enthält Abs 2 S 2. Prokuristen sollen nur dann ernannt werden, wenn ihre Stellung im Hinblick auf die Selbständigkeit der eines Unternehmers entspricht. Zielgruppe sind die Zweigstellenleiter von Großbetrieben (Zö/Lückemann Rz 2). Für den Vorstand einer Genossenschaft wird ein hauptberufliches Engagement im Unternehmen verlangt, wie auch eine erhebliche Beteiligung im Handelsverkehr. Zahlreiche, va landwirtschaftliche Genossenschaften werden diesen Anforderungen nicht gerecht. De lege ferenda gibt es Überlegungen, durch ›Matching‹, dh durch eine streitfallbezogene Auswahl, die Handelsrichter entsprechend ihren spezifischen Fähigkeiten einzusetzen, so dass etwa der Speditionsunternehmer bei Fällen des Transportrechts mitwirkt (Fleischer/Danninger ZIP 17, 205).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge