Rn 16
Die Beschwerdefrist beträgt nach § 63 II Nr 1 zwei Wochen. Die Frist beginnt nach § 63 III 1 mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten, spätestens aber mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen