Rn 11

Es ist möglich, eine Ehewohnungs- oder Haushaltssache mit einer Familienstreitsache zu verbinden, § 20. Es gelten dann allerdings die Verfahrensregeln der Familienstreitsache (KG Beschl v 25.2.15 – 3 UF 55/14, openJur 15, 4798 = FamRZ 15, 1191).

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