Gesetzestext

 

Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.

Sie gilt ab 1. März 2005 mit Ausnahme der Artikel 67, 68, 69 und 70, die ab dem 1. August 2004 gelten.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

 

Rn 1

Da es sich hier um eine Verordnung handelt, gilt diese unmittelbar in jedem Verordnungsmitgliedstaat (also in allen EU-Staaten mit Ausnahme Dänemarks, s dazu Art 1 Rn 1), ohne dass es einer Umsetzung in nationales Recht bedurfte. Die Verordnung gilt zugleich vorrangig vor jeglichen nationalem Recht (s das Prüfungsschema Art 1 Rn 2).

 

Rn 2

Die Übergangsvorschrift findet sich in Art 64 (s dort).

Vom Abdruck der Anhänge (Formblätter) wurde abgesehen. Diese können unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:338:0001:0029:DE:PDF abgerufen werden.

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