Rz. 132
Ist eine inländische Gesellschaft Gesellschafterin, wird bei ihr der ausgeschüttete Gewinn zu 100 % von der Besteuerung ausgenommen. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die inländische Gesellschaft ein Jahr lang eine Beteiligung i.H.v. mindestens 10 % hält. Sind die Voraussetzungen der sog. tax-exemption nicht erfüllt, wird die Hälfte des ausgeschütteten Gewinns mit dem normalen Körperschaftsteuersatz besteuert. Wenn der inländische Gesellschafter eine natürliche und damit einkommensteuerpflichtige[192] Person ist, wird die Hälfte des ausgeschütteten Gewinns mit dem normalen Einkommensteuersatz i.H.v. 14,5 % bis 48 % besteuert.
Rz. 133
Erhält eine ausländische Gesellschaft ausgeschüttete Gewinne, so ist zu prüfen, ob bei der Beteiligung die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie[193] vorliegen. Ist dies der Fall, werden die Ausschüttungen von einer Besteuerung an der Quelle ausgenommen. Andernfalls steht Portugal ein Quellenbesteuerungsrecht i.H.v. 25 % zu, wobei dieser Steuersatz bei Vorliegen eines DBA reduziert wird. Werden Dividenden oder sonstige Ausschüttungen an eine in Deutschland sitzende Gesellschaft gezahlt, beträgt der Steuersatz an der Quelle 15 %.
Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Downloadbereich.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen