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Die Ehe entfaltet Wirkungen, wenn sie in der gesetzlich zugelassenen Form geschlossen und nach Maßgabe der Art. 1651–1653 CC und Art. 167–186 CRC in das staatliche Register eingetragen worden ist. Dies gilt mithin für die bürgerliche wie die katholische oder in sonstiger anerkannter religiöser Form geschlossene Ehe in gleichem Maße (Art. 1588 CC) und zwar ab dem Zeitpunkt der Eheschließung unbeschadet bestimmter Rechte Dritter (Art. 1670 CC, Art. 188 CRC). Als Grundsatz für die Ehewirkungen geht der Código Civil von der Gleichheit der Rechte und Pflichten der Eheleute aus (Art. 1671 Abs. 1 CC) – in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verfassung (Art. 36 Abs. 1 und 3 der Verfassung). So steht beiden Ehegatten nach Art. 1671 CC die Leitung der Familie zu. Im Übrigen sind die Rechte und Pflichten der Ehegatten umfänglich geregelt (Art. 1672–1676 bzw. Art. 1677–1677-D CC). Sie sind gegenseitig zur Achtung, Treue, Zusammenarbeit und zum Beistand verpflichtet sowie ausdrücklich zum Zusammenleben (Art. 1672 CC).[24] Die Ehegatten bestimmen gemeinsam den ehelichen Wohnsitz unter Achtung der "Erfordernisse des beruflichen Lebens und der Interessen der Kinder", dabei die Einheit des familiären Lebens schützend. Die Festlegung kann ausdrücklich oder – wie meist in praxi – stillschweigend erfolgen;[25] bei Uneinigkeit – auch in Bezug auf die Änderung des Wohnortes – entscheidet auf Antrag eines der Ehegatten das Gericht (Art. 1673 CC).[26] Insoweit ist auf die Bestimmung in Art. 1677-D CC hinzuweisen, wonach jedem Ehegatten die Berufsausübung oder Aufnahme einer Tätigkeit ohne die Zustimmung des anderen zugestanden wird.

[24] Die Pflichten werden in Art. 1674 CC (Zusammenarbeit), Art. 1675 CC (Beistand) sowie Art. 1676 CC (Pflicht, zu den Lasten des familiären Lebens beizusteuern) spezifiziert (zur Unterhaltspflicht siehe im Einzelnen Rdn 43).
[25] Neto, Código civil anotado, Art. 1673 Anm. 2 (mit Bezug auf Beleza, Reforma do Código Civil, 1981, S. 113).
[26] Das Verfahren findet im Wege der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach Art. 1415 Código do Procedimiento Civil statt.

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