An das Landgericht

...

per beA

KLAGE

des/der …

– Klägers/Klägerin –

Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...

gegen

– Beklagte/n –

Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...

wegen: Pflichtteilsergänzung und Duldung der Zwangsvollstreckung

vorläufiger Streitwert: … EUR

Namens und in Vollmacht des/der von mir vertretenen Klägers/Klägerin erhebe ich hiermit Klage und werde beantragen,

  1. den/die Beklagte/n zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das Grundstück … , eingetragen im Grundbuch von … Bl. … zum Zwecke der Befriedigung des dem/der Kläger/in zustehenden Anspruchs in Höhe von … EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu dulden.
  2. Der/Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung nach Ziff. 1 durch Zahlung des Betrages von … EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit der Klage abwenden.

Es wird weiterhin beantragt,

Begründung

Durch notariellen Vertrag vom … übertrug der Vater des Klägers/der Klägerin das in seinem Alleineigentum stehende im Klageantrag näher bezeichnete Grundstück in … schenkweise auf den/die Beklagte/n, seine/n Enkel/in.

Beweis: Kopie des notariellen Urkunde des Notars … vom … zu UR-Nr. …(Anlage K2)

Die Eigentumsumschreibung auf den/die Kläger/in erfolgte am ..., mithin 3 Jahre vor dem Erbfall.

Das Grundstück hat eine Größe von … Quadratmeter und ist mit einem im Jahre … errichteten Einfamilienhaus bebaut. Es hatte im Zeitpunkt der Schenkung einen Wert von … EUR. Dieser Wert bestand auch mindestens noch zum Zeitpunkt des Erbfalls.

Beweis: Einholung eines Sachverständigengutachtens

Durch weiteren notariellen Vertrag vom … verzichtete die Mutter des/der Beklagten, die Schwester des Klägers/der Klägerin, auf ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche nach ihrem Vater.

Beweis: Kopie der notariellen Urkunde des Notars … vom … zu UR-Nr. … (Anlage K2)

Am … verstarb der Vater des Klägers/der Klägerin. Er hinterließ keine letztwillige Verfügung. Ein Nachlass war nicht vorhanden.

Durch den Erbverzichtsvertrag vom … ist die Mutter des/der Beklagten von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen und hat auch kein Pflichtteilsrecht, § 2346 BGB. Der Verzicht erstreckt sich nach § 2349 BGB auch auf die Abkömmlinge des/der Verzichtenden, sodass auch der/die Beklagte kein/e Erbe/Erbin nach seinem/ihrem Großvater geworden ist.

Der/Die Kläger/in ist Alleinerbe/Alleinerbin und hat nach § 2329 Abs. 1 Satz 2 BGB einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung in Höhe der Hälfte des Grundstückwertes, da der Nachlass beim Tode des Erblassers wertlos war. Der/Die Kläger/in hat die Einrede des unzureichenden Nachlasses bereits geltend gemacht.

Beweis: Schreiben vom ... (Anlage K3)

Die Hälfte des Wertes des Grundstücks beträgt nach dem o.a. Wert des Grundstückes … EUR. Nach § 2325 Abs. 3 BGB reduziert sich der Wert um 30 %, sodass ein Anspruch in Höhe von ... EUR (70 % von ... EUR) verbleibt.

Der/Die Kläger/in hat den/die Beklagte/n mit Schreiben vom … EUR unter Fristsetzung zum ... zur Zahlung des o.a. Betrages aufgefordert.

Beweis: Kopie des Schreibens vom … mit Zugangsnachweis (Anlage K 4)

Der/Die Beklagte hat die Zahlung jedoch verweigert mit der Begründung, der Nachlass sei nicht wertlos. Klage ist geboten, da die Voraussetzungen des § 2329 BGB vorliegen.

(elektronisch signiert)

...

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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