Der Gesetzgeber hat mit der PartGmbB auf einen Ansturm insbesondere großer Anwaltskanzleien auf die englische Rechtsform der Limited Liability Partnership reagiert. Damit ist er dem nachvollziehbaren Wunsch zahlreicher Freiberufler nach einer effektiveren Haftungsbeschränkung ohne Wechsel in eine Kapitalgesellschaft nachgekommen. Nach Schätzungen des Deutschen Anwaltvereins haben bis Juli 2014 600 Rechtsanwaltssozietäten mit 8000-9000 darin organisierten Anwälten von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht.

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