Rz. 76

Als Nachweis der Existenz der Gesellschaft wird der Gesellschaft ein Certificate of Incorporation ausgestellt. Nach sec. 16 (8) gilt diese Gründungsurkunde als der abschließende Beweis, dass alle Gründungsvoraussetzungen[40] des Companies Act erfüllt worden sind und dass es sich bei der Gesellschaft um eine eingetragene Gesellschaft handelt.[41]

 

Rz. 77

Durch diese Gründungsurkunde, Certificate of Incorporation, erlangt die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit. Sie ist in englischer Sprache ausgestellt.

 

Rz. 78

Das Certificate of Incorporation enthält weiterhin eine company registration number, die als Identifikationsnummer des Unternehmens gilt. Diese company registration number wird auf dem Certificate of incorporation sowie allen relevanten Dokumenten des Unternehmens vermerkt.

[40] Die Rechtmäßigkeit des Gesellschaftszwecks ist davon allerdings ausgenommen.
[41] 1976 2 Ch D 610.

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