Entscheidungsstichwort (Thema)
Darlegungslast für immissionsbedingte Gesundheitsgefahren - Präklusionswirkung des BImSchG § 10 Abs 3 S 3
Leitsatz (redaktionell)
1. Kenntnisse, die die Behörde von der Person des Einwenders und seinen Belangen erworben hat, entbinden den Einwender nicht davon, zur Vermeidung eines Einwendungsausschlusses seine Rechtsbeeinträchtigung zumindest in groben Zügen darzulegen.
2. Zur prozessualen Darlegungslast eines Einwenders, der geltend macht, außerhalb eines im Wege der Sonderfallprüfung bestimmten Beurteilungsgebietes immissionsbedingten Gesundheitsgefahren ausgesetzt zu sein.
Normenkette
BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 3 S. 3; VwGO § 42 Abs. 2
Verfahrensgang
VG Gelsenkirchen (Entscheidung vom 27.01.1988; Aktenzeichen 10 K 4557/86) |
Fundstellen
NVwZ 1993, 385 |
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