Entscheidungsstichwort (Thema)

Darlegungslast für immissionsbedingte Gesundheitsgefahren - Präklusionswirkung des BImSchG § 10 Abs 3 S 3

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Kenntnisse, die die Behörde von der Person des Einwenders und seinen Belangen erworben hat, entbinden den Einwender nicht davon, zur Vermeidung eines Einwendungsausschlusses seine Rechtsbeeinträchtigung zumindest in groben Zügen darzulegen.

2. Zur prozessualen Darlegungslast eines Einwenders, der geltend macht, außerhalb eines im Wege der Sonderfallprüfung bestimmten Beurteilungsgebietes immissionsbedingten Gesundheitsgefahren ausgesetzt zu sein.

 

Normenkette

BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 3 S. 3; VwGO § 42 Abs. 2

 

Verfahrensgang

VG Gelsenkirchen (Entscheidung vom 27.01.1988; Aktenzeichen 10 K 4557/86)

 

Fundstellen

NVwZ 1993, 385

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge