Leitsatz (amtlich)

I. Folgende Klauseln in Verträgen über Kapital-Lebensversicherungen mit Verbrauchern verstoßen gegen das Gebot der Transparenz: [§ 9 Wann können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen? (1) Sie können sich zum Schluss einer Versicherungsperiode von der Beitragszahlungspflicht befreien lassen.] In diesem Fall setzen wir das Garantiekapital zur Altersvorsorge nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik herab. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung des beitragsfreien Garantiekapitals zur Verfügung stehende Betrag wird dabei um einen als angemessen angesehenen Abzug gekürzt (§ 174 VVG). Bei Beitragsfreistellung während der ersten Hälfte der vereinbarten Beitragszahlungsdauer beträgt der Abzug bei einer Versicherungsdauer bis zu 10 Jahren: 1,2 % ab 11 bis 24 Jahren 1,0 % ab 25 Jahren: 0,8 % der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Garantiekapital des bisherigen Versicherungsverlaufs und der Summe der bis zur Beitragsfreistellung gezahlten Beiträge. Bei Beitragsfreistellung während der zweiten Hälfte der vereinbarten Beitragszahlungsdauer wird der für Ihre Versicherung geltende Prozentsatz für die Berechnung des Abzugs reduziert. Der Prozentsatz sinkt von Jahr zu Jahr um einen gleichbleibenden Wert, bis er am Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer null Prozent erreicht. [...] Ist bei Ihrer Versicherung die Beitragszahlungsdauer kürzer als die Versiche-rungsdauer, werden die vorstehend aufgeführten Prozentsätze jeweils im Verhältnis von Beitragszahlungsdauer zur Versicherungsdauer reduziert. [... (2)... (3)] Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist mit Nachteilen verbunden. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist wegen der Verrechnung von Abschlusskosten nach dem Zillmerverfahren (vgl. § 19) kein beitragsfreies Garantiekapital vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe der eingezahlten Beiträge für die Bildung eines beitragsfreien Garantiekapitals zur Verfügung. Nähere Informationen zum beitragsfreien Garantiekapital können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. [§ 10 Wann können Sie die Versicherung kündigen? (1) Sie können Ihre Versicherung ... schriftlich kündigen:... (2)] Kündigen Sie Ihre Versicherung, zahlen wir - soweit vorhanden - den Rückkaufswert. Er wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode als Zeitwert Ihrer Versicherung berechnet (§ 176 VVG). [(3)] Bei der Berechnung des Rückkaufswerts wird ein als angemessen angesehener Abzug vorgenommen (§ 176 VVG). Ist die Versicherung zum Zeitpunkt der Kündigung beitragspflichtig, stimmt der Abzug der Höhe nach mit dem Abzug überein, der bei Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung zum selben Zeitpunkt angesetzt würde. [... (4)] Die Kündigung Ihrer Versicherung ist mit Nachteilen verbunden. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist wegen der Verrechnung von Abschlusskosten nach dem Zillmerverfahren (vgl. § 19) kein Rückkaufswert vorhanden. [Der Rückkaufswert kann auch in den Folgejahren unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen.] Nähere Informationen zum Rückkaufswert können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. [§ 19 Wie werden Abschlusskosten mit Ihren Beiträgen verrechnet? (1)] Beim Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen Kosten. Diese sog. Abschlusskosten (§ 43 Abs. 2 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen) sind bei der Tarifkalkulation berücksichtigt. Sie werden Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern mit den Beiträgen verrechnet. [(2)] Für Ihren Versicherungsvertrag ist das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (Zillmerverfahren) vorgesehen. Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung von Abschlusskosten herangezogen. [Der zu tilgende Betrag ist nach der erwähnten Deckungsrückstellungsverordnung auf 4 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt. Dieses Verrechnungsverfahren hat keine Auswirkungen auf den vereinbarten Versicherungsschutz. Er besteht von Anfang an in voller Höhe. Die Tilgung der Kosten für den Abschluss Ihres Vertrages hat jedoch zur Folge, dass zunächst keine Beträge zur Bildung des beitragsfreien Garantiekapitals oder des Rückkaufswertes zur Verfügung stehen.] Die Entwicklung des beitragsfreien Garantiekapitals und des Rückkaufswertes Ihrer Versicherung ist im Versicherungsschein dargestellt.

II. Folgende Klauseln in Verträgen über Rentenversicherungen mit Verbrauchern verstoßen gegen das Gebot der Transparenz: [§ 14 Wann können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen? (1) Sie können sich zum Schluss einer Versicherungsperiode von der Beitragszahlungspflicht befreien lassen.] In diesem Fall setzen wir die Garantierente und das Garantiekapital zur Altersvorsorge nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik herab. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien Garantierente und des beitragsfreien Garantiekapitals zur Verfügung s...

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