Entscheidungsstichwort (Thema)

Gestattung der Ausübung eines Wohnungsrechts durch einen Angehörigen beim Umzug des Berechtigten in Altenheim; Nutzungsentgeltanspruch bei unbefugter Wohnungsnutzung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Zur stillschweigenden Gestattung der Ausübung des Wohnrechts durch einen Angehörigen.

2. Die Befugnis des Wohnungsberechtigten, einen Familienangehörigen in der Wohnung aufzunehmen, endet nicht ohne weiteres mit dem Umzug in ein Altenpflegeheim.

3. Bei unbefugter Überlassung der Ausübung des Wohnrechts an einen Dritten steht der Nutzungsentgeltanspruch dem Wohnungsberechtigten und nicht dem Eigentümer zu.

 

Orientierungssatz

Sind die Parteien bei der Übertragung eines unentgeltlichen lebenslänglichen Wohnungsrechts (zugunsten der Mutter der Grundstückseigentümer) stillschweigend davon ausgegangen, daß die andere Wohnung in dem Haus von einem Angehörigen des Berechtigten (Tochter) so lange unentgeltlich genutzt werden könnte, wie das dem Berechtigten eingeräumte Wohnungsrecht bestehen würde, so haben die Grundstückseigentümer die unentgeltliche Nutzung durch den Angehörigen bis zum Lebensende des Berechtigten zu dulden, und zwar auch dann, wenn dieser - mit unwahrscheinlicher Rückkehrmöglichkeit - in ein Altenpflegeheim umzieht.

 

Normenkette

BGB §§ 432, 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, §§ 1092-1093

 

Verfahrensgang

LG Osnabrück (Entscheidung vom 25.08.1993; Aktenzeichen 8 O 153/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542073

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