Entscheidungsstichwort (Thema)

Gegenstandswert des gerichtlichen Vermittlungsverfahrens

 

Leitsatz (amtlich)

Der Gegenstandswert des gerichtlichen Vermittlungsverfahrens für die Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren ist in entsprechender Anwendung aus § 30 Abs. 2 KostO herzuleiten, beträgt also in der Regel 3.000 EUR.

 

Normenkette

FGG § 52a; RVG § 23 Abs. 3; KostO § 30 Abs. 2

 

Verfahrensgang

AG Cham (Beschluss vom 19.10.2005; Aktenzeichen 2 F 332/05)

 

Tenor

Auf die Beschwerde der Bevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Beschluss des AG - FamG - Cham vom 19.10.2005 dahin abgeändert, dass der Geschäftswert des Verfahrens gem. § 52a FGG auf 3.000 EUR festgesetzt wird.

 

Gründe

Das gerichtliche Vermittlungsverfahren gemäß § 52a FGG ist gerichtsgebührenfrei. Damit fehlt eine konkrete Vorschrift für die Bestimmung des Gegenstandswerts im gerichtlichen Verfahren. Die in dem Vermittlungsverfahren tätigen Prozessbevollmächtigten machen ihre Gebühren nach dem RVG geltend, dessen § 23 für den Gegenstandswert grundsätzlich an den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften anknüpft. Auch wenn ein solcher Wert für das Vermittlungsverfahren, da gerichtsgebührenfrei, nicht gesondert ausgewiesen ist, kann nach Ansicht des Senates nicht auf die Vorschrift des § 23 Abs. 3 RVG zurückgegriffen werden (so aber OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.8.2003, FamRZ 2004, 885). Vielmehr ist auf die im Gerichtskostengesetz enthaltene Wertvorschrift des § 30 Abs. 2 KostO abzustellen, ein Wert der auch einzustellen ist, wenn das Vermittlungsverfahren in ein streitiges Verfahren übergeht und die dort angefallenen Gebühren zu verrechnen sind. Auch Müller-Rabe (Müller-Rabe in Kostenhandbuch Familiensachen, 2001) und Geske (Geske in Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 5. Aufl., 17. Kap., Rz. 91) vertreten diese Ansicht. Daher ist in der Regel von dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO (3.000 EUR) auszugehen. Der vorliegende Fall gibt keinen Anlass, hiervon abzuweichen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1472580

JurBüro 2006, 200

MDR 2006, 658

AGS 2006, 248

FamRB 2006, 174

RVGreport 2006, 118

ZFE 2006, 239

NJOZ 2006, 441

OLGR-Süd 2006, 245

www.judicialis.de 2005

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge