Entscheidungsstichwort (Thema)

Maklervergütung für Nachweis einer Zwangsversteigerungsmöglichkeit

 

Orientierungssatz

Der Makler kann eine auf den Erwerb in der Zwangsversteigerung gerichtete Nachweistätigkeit ausüben. Dem Maklerlohnanspruch steht nicht entgegen, daß Zwangsversteigerungstermine öffentlich bekanntgegeben werden und die Möglichkeit des Erwerbs somit offenkundig ist.

 

Normenkette

BGB § 652

 

Fundstellen

Dokument-Index HI537818

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