Leitsatz (redaktionell)
Die fristlose Kündigung des Verwaltervertrages ist berechtigt, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter nachhaltig gestört ist. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn der Verwalter, ohne daß ihm förmlich eine Ausschlußfrist gesetzt war, die Abrechnung über einen längeren Zeitraum verzögert und die Gemeinschaft diesbezüglich über mehrere Eigentümerversammlungen hin vertröstet.
Fundstellen
Haufe-Index 541654 |
NZM 1999, 843 |
ZfIR 1999, 377 |
OLGR Köln 1999, 171 |
WuM 1999, 299 |
IPuR 1999, 52 |
RdW 2000, 158 |
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