Entscheidungsstichwort (Thema)
Einräumung von Sondernutzungsrechten für Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluß
Leitsatz (redaktionell)
Sowohl ein dinglich wirkendes als auch ein lediglich schuldrechtliches Sondernutzungsrecht bedürfen zu ihrer Entstehung einer allstimmigen Vereinbarung aller Sondereigentümer. Daran ändert auch eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung nichts, die eine Änderung der Gemeinschaftsordnung mit Zweidrittelmehrheit zuläßt. Gegen den Willen des Betroffenen kann für diesen kein Sondernutzungsrecht bestellt werden.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 541656 |
ZMR 1998, 373 |
OLGR Köln 1998, 285 |
WuM 1998, 237 |
IPuR 1998, 40 |
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