Entscheidungsstichwort (Thema)

Nacherfüllungsanspruch bei unzulässiger Abschalteinrichtung bei Fehlen eines Software-Updates zur Zeit des Ablaufs der gesetzten Nacherfüllungsfrist

 

Leitsatz (amtlich)

1a. Ein Fahrzeug ist nicht frei von Sachmängeln, wenn bei Übergabe an den Käufer eine - den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduzierende - Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG installiert ist, die gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG unzulässig ist.

1b. Dies hat zur Folge, dass ein Fahrzeug die Eignung für die gewöhnliche Verwendung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB fehlt, weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung im Straßenverkehr zuständige Behörde (§ 5 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV) besteht und somit bei Gefahrübergang der weitere (ungestörte) Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr nicht gewährleistet ist.

2. Der Anspruch auf Ersatzbeschaffung nach § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB umfasst in der Regel auch die Nachlieferung eines fabrikneuen, typengleichen Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion, sofern das bei Vertragsabschluss maßgebliche Modell nicht mehr produziert wird und weder vom Verkäufer noch von einem Dritten beschafft werden kann.

3a. Für die Beurteilung der relativen Unverhältnismäßigkeit der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung im Vergleich zu der andern Art nach § 439 Abs. 3 Satz 1 BGB (= § 439 Abs. 4 Satz 1 BGB nF) ist auf den Zeitpunkt des Zugangs des Nacherfüllungsverlangens, falls eine Nacherfüllungsfrist gesetzt wurde, auf deren Ablauf abzustellen.

3b. Gleiches gilt für die Beurteilung der Frage, ob der Verkäufer den Mangel durch eine andere Art der Mangelbeseitigung vollständig, nachhaltig und fachgerecht beseitigen kann. War zum Zeitpunkt des Ablaufs der gesetzten Nacherfüllungsfrist eine Nachbesserung in Form des Software-Updates (noch) nicht möglich, so kann die Beklagte bereits deshalb nicht die Einrede der Unverhältnismäßigkeit der Kosten mit Erfolg erheben.

 

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts aufgehoben und wie folgt abgeändert:

1. Die Beklagtenpartei wird verurteilt, an die Klägerpartei ein neues Fahrzeug VW Sharan aus der aktuellen Produktion mit zumindest den folgenden technischen Merkmalen

  • Motorisierung: 2.0 TDI mit mindestens 103 kW
  • Manuelles Schaltgetriebe
  • Außenfarbe: schwarz mit Perleffekt
  • Farbe des Interieurs: schwarz mit schwarzen Sitzen und grauem Dachhimmel
  • Siebensitzer
  • Panoramaschiebedach
  • 4 Leichtmetallräder
  • 4 zusätzliche Stahlräder mit Winterreifen
  • Dachreling schwarz
  • Staufächer im Fußraum der 2. Sitzreihe
  • Abfallbehälter
  • Klapptische an den Rückseiten der Vordersitze
  • Becherhalter
  • Beifahrersitzlehne umklappbar
  • Lendenwirbelstützen vorne
  • Schubladen unter den Vordersitzen
  • Sport-Komfortsitze vorne
  • Textilfußmatten für alle Sitzreihen
  • Vordersitze mit Höheneinstellung
  • Automatische Fahrlichtschaltung mit Tagfahrlicht, "Leaving Home" und "Coming Home"-Funktion
  • Geschwindigkeitsregelanlage
  • Innenleuchten mit Abschaltverzögerung und Dimmfunktion, Leseleuchten und Ambientebeleuchtung
  • Innenspiegel automatisch abblendend
  • Make-Up-Spiegel in den Sonnenblenden
  • Regensensor
  • Halogen-Hauptscheinwerfer und Blinkleuchten unter gemeinsamer Klarglasabdeckung
  • Wärmeschutzverglasung
  • Schiebetüren hinten links und rechts
  • 3 Einzelsitze in der 2. Sitzreihe mit ISOFIX-Haltösen
  • Ablagefächer
  • Gepäckraumabdeckung
  • Lenkrad
  • Nichtraucherausführung
  • Sicherheitsgurte
  • Airbag für Fahrer und Beifahrer, mit Beifahrerairbag-Deaktivierung, inkl Knieairbag auf der Fahrerseite
  • Elektronisches Stabilisierungsprogramm mit Gelenkunterstützung inkl. Antiblockiersystem mit Bremsassistent, Antriebsschlupfregelung, elektronische Differenzialsperre, Motorschleppmomentregelung und Gespannstabilisierung
  • Kopfairbagsystem für Front- und Fondpassagiere inkl Seitenairbags vorne
  • Reifenkontrollanzeige
  • Rückstrahler in den Türen vorn
  • Verbandstasche und Warndreieck
  • Warnton und -leuchte für nicht angelegte Gurte
  • Wegfahrsperre elektronisch
  • Elektrische Kindersicherung für die hinteren Türen
  • Warnblinkautomatik bei Vollbremsung
  • 12-V Steckdose in der Mittelkonsole vorne und im Gepäckraum
  • Multifunktionsanzeige mit Radiosystem, 8 Lautsprechern, CD-Laufwerk, mp3-Wiedergabefunktion, Multimediabuchse
  • Außenspiegel elektronisch einstell- und beheizbar
  • Elektronische Parkbremse
  • Elektrische Fensterheber
  • Heckscheibenwischer mit Intervallschaltung
  • Instrumentenbeleuchtung
  • Klimaautomatik
  • Kombi-Instrument
  • Komfortblinker
  • Ladekantenschutz
  • Lenksäule mit Höhen- und Längseinstellung
  • Servolenkung
  • Warnleuchte für Waschwasserstand
  • Warnleuchte für nicht geschlossene Türen und Gepäckraum
  • Zentralverriegelung mit Funkfernbedienung und 2 Funkschlüsseln
  • Seitenscheiben hinten und Heckscheibe abgedunkelt
  • Einparkhilfe
  • Sonnenschutzrollo für die Türscheiben hinten
  • Scheibenwaschdüsen vorne automatisch beheizt
  • Vordersitze beheizbar

nachzuliefern Zug um Zug gegen Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeugs VW Sharan 2,0 I TDI,...

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