Entscheidungsstichwort (Thema)

Schäden eines Landwirtes durch Thallium - Emission eines Zementwerkes - Verjährung

 

Orientierungssatz

1. Stößt ein Zementwerk eine über das genehmigte Maß hinausgehende Emission von Thallium aus, so ist es zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

2. Einem Landwirt steht gemäß BGB § 906 Abs 2 S 2 ein Anspruch auf Ersatz der durch die Emission von Thallium entstandenen Schäden zu. Die Entschädigung umfaßt nicht nur Vegetationsverluste sondern auch Schäden hinsichtlich des Viehbestandes.

3. Die Verjährungszeit für Ansprüche aus BGB § 906 beträgt gemäß BGB § 195 30 Jahre (entgegen LG Regensburg, 1986-06-27, 1 O 687/86, NJW 1986, 2768).

 

Normenkette

BGB §§ 906, 195

 

Fundstellen

Haufe-Index 542076

NJW 1988, 1031

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