Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorzeitige Beendigung eines Kreditvertrages: Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung der Bank

 

Orientierungssatz

Bei Nichtabnahme eines Darlehens bzw vorzeitiger Beendigung des Darlehensvertrages steht der Bank eine Nichtabnahme- bzw Vorfälligkeitsentschädigung zu. Diese kann sie nach der sogenannten Aktiv-Passiv-Vergleichsmethode berechnen als Differenz zwischen dem vereinbarten effektiven Vertragszins und der Rendite aus einer laufzeitkongruenten Wiederanlage in sicheren Kapitalmarkttiteln. Die so ermittelte Differenz ist um angemessene Beträge für ersparte Verwaltungskosten über die Vertragslaufzeit und das entfallene Darlehensrisiko zu kürzen. Die sich auf der Grundlage dieses Differenzzinses ergebenden Einbußen sind auf den Zeitpunkt der Zahlung der Entschädigungen unter Beachtung des aktiven Wiederanlagezinses (Rendite) abzuzinsen. Darüber hinaus kann die Bank ein angemessenes Entgelt für den mit der vorzeitigen Ablösung und der Nichtabnahme verbundenen Verwaltungsaufwand verlangen, dessen Ermittlung auch im Wege der Schätzung zulässig ist.

 

Normenkette

BGB §§ 242, 326, 607

 

Fundstellen

Haufe-Index 541959

WM 1998, 1811

WuB 1998, 1001

VuR 1999, 14

ZBB 1998, 338

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