Entscheidungsstichwort (Thema)

"sevenload"

 

Leitsatz (amtlich)

Die im Nutzerbereich der Internetseite sevenload. de von Dritten hochgeladenen Video-Filme stellen keine eigenen Inhalte der Seitenbetreiberin i.S.d. § 7 Abs. 1 TMG dar. Verletzen die Filme fremde Urheberrechte, haftet die Seitenbetreiberin nicht als Täterin oder Teilnehmerin auf Unterlassung. Sie ist jedoch verpflichtet, das jeweilige Video bei einem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung unverzüglich zu sperren und dafür Vorsorge zu treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt.

 

Normenkette

UrhG § 97 Abs. 1; TMG § 7 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG Hamburg (Urteil vom 12.12.2008; Aktenzeichen 308 O 566/08)

 

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegner wird das Urteil des LG Hamburg - Zivilkammer 8 - vom 12.12.2008 geändert:

Die einstweilige Verfügung des LG Hamburg vom 31.10.2008 wird vollständig aufgehoben und der Verfügungsantrag vom 29.10.2008 abgewiesen.

Die Berufung der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen zu tragen.

 

Gründe

I. Die Antragstellerin ist ein Musikverlag. Sie nimmt die Antragsgegner- zugleich handelnd für die ihr angeschlossenen betroffenen Urheber - im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung bestimmter Musikwerke auf einer von der Antragsgegnerin zu 1. unter der Adresse www.sevenload.de (bzw. www.sevenload.com) betriebenen Internetseite in Anspruch. Der Antragsgegner zu 2 ist Geschäftsführer der Antragsgegnerin zu 1.

Auf der von der Antragsgegnerin zu 1. (im Folgenden: Antragsgegnerin) betriebenen Internetseite macht sie redaktionell betreute Inhalte, z.B. Fernsehfilme, Musik, Shows usw. jedermann frei zugänglich. Diese Inhalte bezieht sie von Dritten aufgrund entsprechender Lizenzverträge. Die Angebote der Antragsgegnerin sind in verschiedenen "Kanälen" jeweils thematisch zusammengefasst. Diese sind bei Aufruf der Startseite links untereinander aufgeführt (Anlagen Ast. 8, S. 1 und AG 1). Darunter befindet sich der Kanal "Musik", in dem auch Musikvideos zu finden sind (Anlage Ast. 8, S. 3).

Daneben ermöglichst es die Antragsgegnerin registrierten Nutzern, multimediale Inhalte, insbesondere eigene Musikvideos in die Plattform www.sevenload.de einzustellen. Auf der Startseite ist dieser Teil ihres Angebots über das Menü im oberen Querbalken "mein sevenload" anzusteuern (Anlage Ast. 8, S. 1 und AG 1). Die Nutzer müssen sich vor dem Hochladen ihrer Videos registrieren lassen und neben einem Benutzernamen ihre richtigen Namen (Vor- und Nachname), ihre E-Mail-Adresse, ihren Wohnort und ihr Geburtsdatum angeben (Anlage AG 8). Die Videos werden sodann in einem automatisierten Verfahren auf die Plattform der Antragsgegnerin hochgeladen. In den für die registrierten Nutzer geltenden Nutzungsbedingungen der Antragsgegnerin in der Fassung, die zum Zeitpunkt der in diesem Verfahren streitgegenständlichen Rechtsverletzungen Gültigkeit hatten (Anlage Ast. 9), heißt es u.a.:

"2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

Die Dienstleistungen von sevenload umfassen u.a. die Möglichkeit, multimediale Inhalte wie Bilder und Videos auf der sevenload-Plattform durch die registrierten Nutzer einzustellen und hochzuladen. sevenload bietet seinen Nutzern die Option, eine Vielzahl von multimedialen Inhalten unter öffentlichen und nichtöffentlichen Benutzerkonten zu speichern ...

4. Rechtmäßigkeit der multimedialen Inhalte

sevenload speichert für den Nutzer seine von ihm hochgeladenen multimedialen Inhalte (Bilder, Videos und Informationen) bzw. vermittelt lediglich den erforderlichen Speicherplatz und Zugang hierzu. Daher ist der Nutzer allein für die von ihm auf die sevenload Plattform eingestellten multimedialen Inhalte verantwortlich. Der Nutzer stellt insoweit sicher, dass diese Inhalte nicht gegen geltendes Gesetz und Rechtsvorschriften, die guten Sitten und insbesondere gegen die Rechte Dritter (Namens-, Persönlichkeits-, Urheber- Datenschutzrechte, usw.) verstoßen ...

5. Nutzungsrechte

Der Nutzer überträgt sevenload mit dem Hochladen von multimedialen Inhalten ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, widerrufliches, nach Abrufmenge unbeschränktes, unterlizenzierbares und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den von dem Nutzer auf die sevenload-Plattform eingestellten multimedialen Inhalten ... Davon umfasst ist auch die Vervielfältigung, Verteilung, Übersendung, öffentliche Wiedergabe, Veröffentlichung oder sonstigen vergleichbaren Nutzung der übertragenen Inhalte, im Rahmen des Angebots von sevenload und mittels des Video-Players auf seinen Partnerseiten. sevenload ist berechtigt, die multimedialen Inhalte mittels des sevenload-Players auf Partnerseiten einzubinden. Der Nutzer kann sein Widerrufsrecht jederzeit durch Löschen der Inhalte ausüben."

Die hochgeladenen Musikvideos der registrierten Nutzer können unter der Rubrik "Videos" aufgerufen und abgespielt werden. Ein Download wird auf der Plattform sevenload nich...

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