Entscheidungsstichwort (Thema)
Formularmietvertrag: Ausschluß der Haftung des Vermieters für Mangelfolgeschäden
Leitsatz (redaktionell)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die formularmäßig verwendete Klausel:"Der Vermieter haftet nicht für durch Feuer, Rauch, Sott, Schnee, Wasser, Schwamm und allmähliche Einwirkungen von Feuchtigkeit entstandene Schäden an den Sachen des Mieters, es sei denn, daß die Schäden durch Vernachlässigung des Grundstücks entstanden sind und der Vermieter trotz rechtzeitiger Anzeige und Aufforderung durch den Mieter es unterlassen hat, Mängel zu beseitigen," ist nicht wegen Verstoßes gegen § 11 Nr 7 und Nr 15a des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) unwirksam.
Orientierungssatz
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
Zitierung: vergleiche OLG Stuttgart, 1984-04-11, 8 REMiet 1/84, WuM 1984, 187.
Normenkette
AGBG § 11 Nrn. 7, 15 Buchst. a; BGB § 545; MietRÄndG 3 Art. 3 Abs. 1 S. 3
Fundstellen
Dokument-Index HI542037 |
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