Entscheidungsstichwort (Thema)

Fristlose Kündigung eines befristeten Pachtvertrages: Anspruch des Verpächters auf Pachtzinszahlung bis zur Neuverpachtung

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Nach fristloser Kündigung des befristeten Pachtvertrages wegen Zahlungsverzugs kann der Verpächter bis zur Neuverpachtung im Rahmen der ursprünglichen Vertragsbefristung Schadensersatz in Höhe der bisherigen Miete auch dann verlangen, wenn nach der Räumung der Vertragsabschluß mit einem Dritten zur Neuverpachtung sich hinzögert, weil der Verpächter nur zu neuen Bedingungen zur Verpachtung an einen Dritten bereit ist.

 

Normenkette

BGB §§ 252, 535, 554, 581

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541669

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