Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Bewertung eines Mietshauses für den Zugewinnausgleich
Leitsatz (redaktionell)
1. Fällt in den Zugewinn ein Hausgrundstück, so ist sein Verkehrswert zum maßgeblichen Stichtag nach der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken idF vom 1972-08-15 zu schätzen.
2. Im Falle eines Mietshauses kommt das Ertragswertverfahren in Betracht, dessen Ergebnis allerdings "kritisch" zu würdigen ist.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 541719 |
FamRZ 1980, 576 |
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