Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Bewertung eines Mietshauses für den Zugewinnausgleich

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Fällt in den Zugewinn ein Hausgrundstück, so ist sein Verkehrswert zum maßgeblichen Stichtag nach der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken idF vom 1972-08-15 zu schätzen.

2. Im Falle eines Mietshauses kommt das Ertragswertverfahren in Betracht, dessen Ergebnis allerdings "kritisch" zu würdigen ist.

 

Normenkette

BGB §§ 1378, 1376, 1373

 

Fundstellen

Haufe-Index 541719

FamRZ 1980, 576

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