Entscheidungsstichwort (Thema)
Haftung eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für Wohnraummiete nach dem Auszug des anderen Partners
Leitsatz (redaktionell)
Wenn die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam einen befristeten Mietvertrag über eine Wohnung schließen und wenn nach Beendigung der Lebensgemeinschaft sowie Auszug eines Partners der andere Partner nicht an einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses mitwirkt, sondern zu erkennen gibt, daß er die Wohnung behalten will, muß er im Innenverhältnis den Mietzins allein tragen und den ausgezogenen Partner gegenüber dem Vermieter von der Mietzinsforderung freistellen.
Normenkette
BGB §§ 426, 723, 749
Fundstellen
Haufe-Index 541777 |
FamRZ 1998, 739 |
NJW-RR 1998, 658 |
JurBüro 1998, 276 |
NZM 1998, 72 |
ZAP 1998, 587 |
MDR 1998, 830 |
OLGR Düsseldorf 1998, 175 |
WuM 1998, 413 |
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