Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Urteil vom 02.07.2014; Aktenzeichen 12 O 229/13)

 

Nachgehend

BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 02.04.2017; Aktenzeichen 1 BvR 2194/15)

 

Tenor

I. Auf die Berufung des Beklagten zu 1 wird das am 02.07.2014 verkündete Urteil des LG Düsseldorf teilweise abgeändert, soweit der Beklagte zu 1 zur Zahlung von 7.500 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 29.05.2013 verurteilt worden ist. Auch insoweit wird die Klage abgewiesen.

Die erstinstanzlich entstandenen außergerichtlichen Kosten der Klägerin, die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1 sowie die Gerichtskosten tragen der Beklagte zu 1 zu 40 % und die Klägerin zu 60 %. Hinsichtlich der erstinstanzlich entstandenen außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 verbleibt es bei der Kostentragungspflicht der Klägerin.

II. Die weiter gehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

III. Die Kosten der Berufung werden der Klägerin zu 60 % und dem Beklagten zu 40 % auferlegt.

IV. Dieses sowie das erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

 

Gründe

I. Die Klägerin ist Moderatorin der im Programm des Rundfunksenders 3sat ausgestrahlten Sendung "Kulturzeit". Der Beklagte ist Journalist, Publizist und Buchautor. Die erstinstanzlich mitverklagte Beklagte zu 2 ist Betreiberin der Internetseite www.achgut.com, auf der der Beklagte Publikationen veröffentlicht. Mehrfach äußerte sich der Beklagte in der Vergangenheit, etwa am 30.08.2012 und 01.09.2012, ausgesprochen kritisch und negativ über die Person der Klägerin und ihre Moderation. Vorwürfe des Beklagten gegen J. A., dieser denke und argumentiere antisemitisch, nahm die Redaktion der Sendung "Kulturzeit" zum Anlass, einen eigenen Beitrag über die Vorwürfe und die Frage, was Antisemitismus sei, zu senden. Der Beitrag wurde in der von der Klägerin moderierten Sendung "Kulturzeit" vom 09.01.2013 öffentlich ausgestrahlt. In ihrer Anmoderation des Beitrages führte die Klägerin folgendes über den Beklagten aus:

"Muss man Mitleid haben mit H. B.?

...

Ein Mann, der sich unwohl fühlt, sich wähnt in einem Land voller Antisemiten und Judenfeinden.

Ein anderes Bild hält er offenbar nicht aus. Nichts, aber auch gar nichts darf normaler werden, da stand immer B. spitze Feder vor. Eine Waffe sein Antisemitismusvorwurf blieb haften.

Warum ist er ein armer Mann? Weil es ihn bedrückt, hier zu leben. Er erzählte mir Anfang der Neunzigerjahre in einem Jerusalemer Kaffee, wie er versuchte wegzuziehen. Er ging auch, nahm mehrmals medienwirksam Abschied von Deutschland. Mal zog es ihn endgültig nach New York, dann -lehitraot - nach Jerusalem und immer kam er wieder. Stellte sich zur Verfügung als Mühlstein der Vergangenheitsbewältigung. Und jetzt ist Schluss damit? Ist er mit seinen Anwürfen gegen J. A. zu weit gegangen? B. hat überdreht. Eine Chronologie der B. A. Debatte".

Am 11.01.2013 veröffentlichte der Beklagte auf der von der Beklagten zu 2. betriebenen Internetseite unter der Überschrift "Das kleine Luder vom Lerchenberg" die aus der Anlage K 1 ersichtliche Publikation über die von der Klägerin moderierte Sendung am 09.01.2013. Der Text beginnt mit der Einleitung: "T. - sie ist es nicht, sie heißt nur so - M. neigt ihr Köpfchen zur Seite, damit der Verstand sich in einer Ecke konzentrieren kann". Nachfolgend gibt der Beklagte zu 1. den Anmoderationstext der Klägerin von der Sendung vom 09.01.2013 wörtlich wieder. Weiter heißt es: "An dieser Moderation muss das kleine Luder vom Lerchenberg lange gefeilt haben, vor allem das Bild mit dem "Mühlstein der Vergangenheitsbewältigung" ist ihr besonders gut gelungen. Für so was wird die delirierende Hausfrau alle drei Wochen von London nach Mainz eingeflogen, wo sie die "Kulturzeit" auf 3sat moderiert. Von allen kz-Moderatoren und Moderatorinnen ist sie die dummste und unfähigste, was ihr sogar schon mal von S. A. mitten in einem Interview, das sie zu führen versuchte, bestätigt wurde. Der Besuch mit mir in einem Jerusalemer Cafe (war es das Atara?) Anfang der 90er Jahre muss wohl die absolute Climax ihres ansonsten an Höhepunkten armen Lebens gewesen sein. Wie sonst könnte sie sich an einen Cafehausbesuch vor 20 Jahren erinnern? Allerdings - Anfang der 90er Jahre lebte ich in Berlin und frequentierte Berliner Cafes, vor allem das Einstein, garantiert ohne Frau T. Und falls Sie bis jetzt nicht wussten, wofür sie ihre GEZ-Beiträge bezahlen, jetzt wissen Sie es: Damit das T. es mir heimzahlen kann. Gründe dafür gibt es genug.".

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