Entscheidungsstichwort (Thema)
Vermieterkündigung gegenüber mehreren Mietern bei Konkurs eines Mitmieters. Wirkung der Kündigung des Konkursverwalters gegenüber Mitmieter. Schadensersatzanspruch des Vermieters
Orientierungssatz
1. Bei einer Personenmehrheit auf der Mieterseite ist die nur einem Mieter gegenüber ausgesprochene Kündigung unwirksam. Gegenüber mehreren Mietern ist das Mietverhältnis einheitlich in der Weise zu kündigen, daß die Kündigungen zumindest in zeitlichem Zusammenhang stehen.
2. Die Kündigung des Konkursverwalters nach KO § 19 S 1 bewirkt auch die Beendigung des Mietverhältnisses mit dem nicht in Konkurs gefallenen Mitmieter (vergleiche OLG Celle, 1974-02-15, 2 U 62/73, NJW 1974, 2012).
3. Der Schadensersatzanspruch des Vermieters bei Kündigung des Mietvertrages durch den Konkursverwalter (KO § 19 S 3) trifft nur den Gemeinschuldner und nicht den Mitmieter.
Normenkette
KO § 19 S. 1; BGB §§ 425, 554
Fundstellen
Dokument-Index HI541527 |
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