Entscheidungsstichwort (Thema)

Untreue durch vertragswidrige Verfügung über Mietkaution

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Tatbestand der Untreue ist in der Regel nicht erfüllt, wenn der Vermieter von Wohnraum über eine von dem Mieter geleistete Mietkaution vertragswidrig verfügt, insbesondere entgegen § 550b Abs 2 BGB deren Anlegung unterläßt (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 2. 12. 1988 in WM 1989, 219; so auch OLG DÜsseldorf, 1988-12-02, 1 Ws 943/88, NJW 1989, 1171; entgegen LG Bonn, 1993-02-25, 35 Qs 3/93, NStZ 1993, 342).

 

Normenkette

StGB § 266; BGB § 550b Abs. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 541726

Kriminalistik 1995, 61

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