Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über Verbot des Abstellens eines Rollstuhls im Treppenhaus

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Das Maß des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums kann nicht immer für alle Wohnungseigentümer einheitlich bestimmt werden. Zu berücksichtigen sind vielmehr auch die (infolge physischer oder psychischer Behinderungen) besonderen Bedürfnisse des einzelnen Wohnungseigentümers und seiner Angehörigen.

2. Der Beschluß einer Wohnungseigentümergemeinschaft, das Abstellen eines Rollstuhls im Treppenhaus zu verbieten, kann gegen die guten Sitten verstoßen.

 

Normenkette

BGB § 138; WoEigG § 15

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541991

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