1. Inhalt der Eintragung

 

Rz. 113

Im Hauptbuch werden folgende Tatsachen eingetragen (§§ 3, 5 FBG):

Firmenbuchnummer: Diese wird bei Ersteintragung vom Gericht vergeben und ändert sich bei nachträglichen Änderungen nicht (§ 30 FBG);
Firma;
Rechtsform "Gesellschaft mit beschränkter Haftung";
Sitz: Es wird die politische Gemeinde eingetragen;
Geschäftsanschrift: Hier wird die Adresse eingetragen;
Geschäftszweig: kann, muss aber nicht zwingend eingetragen werden;
Höhe des Stammkapitals;
Stichtag für den Jahresabschluss;
Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer;
Geschäftsführer: Namen und Geburtsdaten sowie Beginn und Art der Vertretungsbefugnis;
Prokuristen: Namen und Geburtsdaten sowie Beginn und Art der Vertretungsbefugnis;
Gesellschafter: Namen und Geburtsdaten, ihre Stammeinlagen und die darauf geleisteten Einzahlungen, bei Gesellschaften als Gesellschafter die Firmenbuchnummer;
Zweigniederlassungen mit ihrem Ort, der Geschäftsanschrift und der Firma, falls diese von der Firma der Hauptniederlassung abweicht;
falls ein Aufsichtsrat bestellt ist, die Namen und Geburtsdaten des Vorsitzenden, des Stellvertreters und der übrigen Mitglieder;
Datum des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags;
sämtliche Änderungen des Gesellschaftsvertrags;
Verschmelzungen durch Aufnahme oder Neugründung, formwechselnde Umwandlungen, Umwandlungen nach dem UmwG und Spaltungen nach dem SpaltG;
Einbringungen samt Rechtsgrund (die Eintragung erfolgt auch dann, wenn keine Kapitalerhöhung damit verbunden ist);
Urteile, durch die eine GmbH oder ein Generalversammlungsbeschluss rechtskräftig für nichtig erklärt wird;
Auflösung und Fortsetzung der Gesellschaft;
Namen und Geburtsdaten der Liquidatoren sowie Beginn und Art der Vertretungsbefugnis.

2. Sprache der Eintragung

 

Rz. 114

Die Firmenbucheintragungen erfolgen in deutscher Sprache.

3. Kosten der Eintragung

 

Rz. 115

Die Kosten für die Neueintragung einer GmbH sind in Tarifpost 10 Gerichtsgebührengesetz (GGG) geregelt und variieren je nachdem, wie viele Gesellschafter und wie viele Geschäftsführer eingetragen werden sollen. Die Eintragung einer Ein-Mann-GmbH mit einem Geschäftsführer z.B. kostet derzeit 377,40 EUR. Sind zwei Gesellschafter und zwei Geschäftsführer einzutragen, so belaufen sich die Eintragungsgebühren auf 427,40 EUR (siehe Rdn 29 ff.).

4. Dauer des Eintragungsverfahrens

 

Rz. 116

Die Dauer des Eintragungsverfahrens beträgt i.d.R. ca. 7 Tage ab Einlangen des Gesuches beim Firmenbuchgericht. Beschleunigt werden kann das Verfahren in der Praxis dadurch, dass man den zuständigen Richter oder Rechtspfleger anruft und ihn unter Angabe eines triftigen Grundes bittet, die Eingabe bei Einlangen bevorzugt zu behandeln.

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