Rz. 111
Dem Antrag auf Neueintragung einer GmbH müssen folgende Urkunden beigelegt werden (§ 9 Abs. 2 GmbHG):
▪ | Gesellschaftsvertrag (bzw. Errichtungserklärung) in notarieller Ausfertigung |
▪ | Gesellschafterbeschluss über die Bestellung der Geschäftsführer, sofern diese nicht im Gesellschaftsvertrag bestellt wurden. Der Gesellschafterbeschluss ist von allen Gesellschaftern beglaubigt zu unterfertigen. |
▪ | Musterzeichnungserklärungen der Geschäftsführer; diese müssen beglaubigt unterfertigt werden |
▪ | Bankbestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals |
▪ | Erklärung der Geschäftsführer, dass die Bareinlagen mit dem aus der Liste ersichtlichen Betrag bar einbezahlt sind und dass sich die eingezahlten Beträge sowie die Sacheinlagen in der freien Verfügung der Geschäftsführer befinden. Diese Erklärung wird meist in das Firmenbuchgesuch aufgenommen. |
▪ | ggf. ein Verzeichnis der Aufsichtsratsmitglieder mit Namen, Geburtsdatum und der Bezeichnung des Vorsitzenden und der Stellvertreter sowie der Nachweis der Bestellung |
▪ | bei Sachgründung: der Gründungsbericht und die Prüfberichte. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen