Rz. 104
Eintragungen im Firmenbuch haben zum Teil bloß deklaratorische Wirkung. Dies betrifft insbesondere die Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern,[51] Prokuristen oder Aufsichtsratsmitgliedern, Änderungen im Stand der Gesellschafter, die Volleinzahlung des Stammkapitals oder die Änderung der Geschäftsanschrift. Konstitutive Wirkung haben dagegen folgende Eintragungen: Neueintragung der Gesellschaft, sämtliche Änderungen des Gesellschaftsvertrags (z.B. Kapitalerhöhung) und Umgründungen.
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