Rz. 104

Eintragungen im Firmenbuch haben zum Teil bloß deklaratorische Wirkung. Dies betrifft insbesondere die Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern,[51] Prokuristen oder Aufsichtsratsmitgliedern, Änderungen im Stand der Gesellschafter, die Volleinzahlung des Stammkapitals oder die Änderung der Geschäftsanschrift. Konstitutive Wirkung haben dagegen folgende Eintragungen: Neueintragung der Gesellschaft, sämtliche Änderungen des Gesellschaftsvertrags (z.B. Kapitalerhöhung) und Umgründungen.

[51] OGH 18.9.2003, 8 Ob 84/03s; Reich-Rohrwig, GmbH I2, Rn 2/677.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge