Rz. 101

Zuständig für die Führung des Firmenbuches sind die Firmenbuchgerichte. Das sind die mit Handelssachen betrauten Landesgerichte, in Wien das Handelsgericht Wien. Die Anschriften der einzelnen Gerichte sowie Auskünfte darüber, welches Gericht für einen bestimmten Ort zuständig ist, finden sich unter www.bmj.gv.at.

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