Leitsatz

Beschlossene Nutzungsbeschränkung hinsichtlich sondergenutzter Stellplatzflächen eines Ladengeschäfts (Videothek)

 

Normenkette

§ 15 Abs. 2 WEG

 

Kommentar

Auch der konkrete Gebrauch eines in der Teilungserklärung bestimmten Sondernutzungsrechts unterliegt der Regelungskompetenz durch die Wohnungseigentümer. Deshalb ist ein Eigentümerbeschluss jedenfalls nicht nichtig, der die Ein- und Ausfahrt zu Stellplätzen, die dem Teileigentümer einer als Laden (Videothek) ausgewiesenen Einheit zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen sind, ab 21 Uhr beschränkt.

 

Link zur Entscheidung

OLG München, Beschluss vom 03.04.2007, 34 Wx 025/07

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