Leitsatz
Beschlossene Nutzungsbeschränkung hinsichtlich sondergenutzter Stellplatzflächen eines Ladengeschäfts (Videothek)
Normenkette
§ 15 Abs. 2 WEG
Kommentar
Auch der konkrete Gebrauch eines in der Teilungserklärung bestimmten Sondernutzungsrechts unterliegt der Regelungskompetenz durch die Wohnungseigentümer. Deshalb ist ein Eigentümerbeschluss jedenfalls nicht nichtig, der die Ein- und Ausfahrt zu Stellplätzen, die dem Teileigentümer einer als Laden (Videothek) ausgewiesenen Einheit zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen sind, ab 21 Uhr beschränkt.
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