Rz. 49
Art. 5a HNW verbietet einen Firmennamen, der den Namen eines Markenzeichens (merkenrecht) eines anderen Unternehmens enthält oder diesem ähnelt. Ein Markenzeichen kann man z.B. beim Benelux Markenbüro (Benelux Merkenbureau) registrieren lassen. Durch die Registrierung wird man Inhaber der Marke. Es ist anzuraten, den Firmennamen sowohl beim Handelsregister als auch beim Benelux Markenbüro eintragen zu lassen.
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