Rz. 128

Häufig kommt es vor, dass die Ehegatten Gütertrennung vereinbart haben, die Gütertrennung mit dem Rentenalter in eine Gütergemeinschaft umwandeln. Ebenfalls ist es möglich, bei einer Gütertrennung einen zwingenden endgültigen Verrechnungsanspruch aufzunehmen, damit dem überlebenden Ehegatten beim Vorversterben des Ehegatten ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes der Gütermasse dieses Ehegatten zukommt. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich dadurch nicht. Auf diese Weise werden wegen der Streuung von Erbschaftsteuer erhebliche Steuerzahlungen eingespart. Zu beachten ist jedoch, dass die Klausel im Ehevertrag gegenseitig sein muss, damit sie nicht dem Schenkungsrecht unterfällt.

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