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Das internationale Güterrecht ist deswegen so wichtig, weil das Güterstatut bestimmt, welche Vermögensbestandteile im Todesfall zum Ehegatten gehören und welche zum Nachlass. Das internationale Güterrecht in den Niederlanden kennt mittlerweile sechs Quellen, und zwar:

die Verordnung (EU) 2016/1103 vom 24.6.2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung in Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands (im Folgenden: EuGüVO);
die Verordnung (EU) 2016/1104 vom 24.6.2016 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften (im Folgenden: EuPartVO);
das Haager Übereinkommen über das auf Ehegüterstände anzuwendende Recht vom 14.3.1978 (im Folgenden: Haager EhegüterstandsÜbk. von 1978);[20]
das zeitgleich in Kraft getretene und dieses Übereinkommen ergänzende Ausführungsgesetz Wet Conflictenrecht Huwelijksvermogensregime vom 21.11.1991 (im Folgenden: WCHv), welches seit dem 1.1.2012 in das niederländische IPR-Gesetz (Buch 10 BW) übernommen worden ist;
das Haager Abkommen vom 17.7.1905 betreffend den Geltungsbereich der Gesetze in Ansehung der Wirkungen der Ehe auf die Rechte und Pflichten der Ehegatten in ihren persönlichen Beziehungen und auf das Vermögen der Ehegatten (im Folgenden: Haager EhewirkungsAbk. von 1905);
für Nicht-Abkommensfälle die in der Chelouche/Van Leer-Entscheidung geschaffene autonome Anknüpfungsleiter.
[20] Text auf der beiliegenden CD-ROM unter der Rubrik "Haager Konventionen".

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