24. Rundung
Der Unterhaltsbetrag ist stets auf volle Euro aufzurunden.
25. Ost-West-Fälle
In so genannten Ost-West-Fällen richtet sich bis zum 31. Dezember 2007 der Bedarf nach dem Wohnort des Unterhaltsberechtigten, die Leistungsfähigkeit bzw. der Selbstbehalt nach dem Wohnort des Unterhaltspflichtigen.
26. Unterhaltsvereinbarungen
Unterhaltsvereinbarungen regeln im Zweifel lediglich den gesetzlichen Unterhalt.
27. Selbstbehalts- und Bedarfssätze
Eine Übersicht der nach den aktuellen Unterhaltsleitlinien maßgeblichen Selbstbehalts- und Bedarfssätze ist beigefügt als Anhang 3.
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